Verfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung
"Online-Durchsuchungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG). Rechner dürften aber nur ausspioniert werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie der Bestand des Staates oder Menschenleben konkret gefährdet seien, heißt es im Urteil. Eine vorherige richterliche Anordnung sei zwingend erforderlich.
Das Grundsatzurteil schaffe "ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", sagte BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier. Gegen ein nordrhein-westfälisches Gesetz, das die Online-Durchsuchung erlaubt, hatten eine Journalistin, drei Anwälte und ein Mitglied der Linkspartei vor dem Verfassungsgericht geklagt. Das NRW-Gesetz wurden wegen Fehlern von den Karlsruher Richtern für nichtig erklärt.
Die Große Koalition aus SPD und CDU will Online-Durchsuchungen möglichst bald einführen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält sie für ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus." (Quelle: www.chip.de)
27.02.2008
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