Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig
"Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.
Im vorliegenden Fall hatte Kläger Norbert Simon, der ein Einzelunternehmen von einem in der eigenen Wohnung liegenden Arbeitszimmer aus betreibt, seinen beruflich genutzten PC mit dem Hinweis angemeldet, dieser sei nicht gebührenpflichtig. Das sah die GEZ anders und schickte einen Gebührenbescheid inklusive Säumniszuschlag, gegen den Simon Widerspruch einlegte. Nachdem dieser von der GEZ zurückgewiesen worden war, klagte Simon gegen den zuständigen NDR..." (Quelle: www.heise.de)
17.07.2008
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